Antrag zur Hauptsatzung

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Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im BUS sowie HFW beschließen:

Die Hauptsatzung der Stadt Heppenheim wird in §4 Abs. 3 e) wie folgt geändert:

e) Erwerb, Tausch , Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstücksverträgen soweit ein Kaufpreis von 400.000 € nicht überschritten wird und diese nicht öffentlichen Zwecken dienen; die Änderung des Nutzungszwecks bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

Begründung:

Entsprechend dem Hinweis der Kommunalaufsicht und den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Ankauf der Metzendorfimmobilie ist die Kompetenz zum An- und Verkauf bzw. zur Belastung städtischer Immobilien wieder der Stadtverordnetenversammlung zu übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann
Fraktionsvorsitzender