Antrag XV-B 0809-600

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Am 
12.09.2002 wurde der Antrag zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
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Der Bericht des Magistrates vom (siehe unten) 23.05.2002 war für die SPD-Frakion Anlass am 
26.06.2002  den nachstehenden 
Antrag (XV-B 0809-600) zur konkreten Sicherung dieses einmaligen Grünzuges zu stellen:

Grünzug Heppenheim
1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet des Heppenheimer Grünzuges einschließlich Bruchsee-Gebiet und Gebiet um den Jochimsee, um die vorhandenen Grünflächen nutzungsrechtlich abzusichern (Negativbebauungsplan).

2. Die geplanten Begrünungsmaßnahmen in den bestehenden Bebauungsplänen sollen bis zum Hessentag durchgeführt bzw. intensiviert werden. Die von der Agenda-21 Heppenheim im Magistrat übergebenen Vorschläge vom 29.4. 2000 zum "Kommunaler Grünzug" sollen dabei eingearbeitet werden.

Begründung:
Um eine weitere Ausfranzung des schon vor über 3 Jahrzehnten beschlossenen
Grüngürtels zu verhindern, ist es unerlässlich einen Bebauungsplan (Negativbebauungsplan) zu erstellen, der eine Schutzfunktion wahrnimmt. Er soll es auch der interessierten Bevölkerung ermöglichen, einzelne Gestaltungsvorschläge im Bebauungsplanverfahren einzureichen.
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A
20.06.2002
nahm die Stadtverordnetenversammlung die nachstehende Mitteilungsvorlage des Magistrats (XV-M 0766-600) zur Kenntnis:

Statusbericht zum Grüngürtel gem. Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom
23.05.2002

Der innerstädtische Grüngürtel wurde erstmalig planerisch im Flächennutzungsplan (FNP) von 
1970
verankert. Er sollte vom Stadtbach nördlich des Baugebietes "EnteIerswiesen" zum Hambach westlich des heutigen "Opel-Kreisels" verlaufen. Ziel des Grüngürtels war es, ein Zusammenwachsen der Wohnbebauung und der
Gewerbeflächen im Westen der Kernstadt zu verhindern. Im Flächennutzungsplan 
1981 ist der Grünzug wiederum, jedoch in modifizierter Form dargestellt. Dieser Verlauf wird im derzeit in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan aufgenommen, der auch in den zur Überarbeitung anstehenden FNPs übernommen wird.

Den Grünzug tangierende Bebauungspläne sehen entsprechend der Darstellung im FNP Festsetzungen zur Sicherung des innerstädtischen Grünzuges vor. Dies sind die rechtskräftigen Bebauungspläne

– "Wohngebiet südlich Mozartstraße"
– "Sportanlagen Ratsäcker"
– "Am Steinern Weg"
– "Nördlich und südlich der Lorscher Straße"
– "Gewerbegebiet westlich der Opelstraße"

sowie die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne

– "In den Stadtwiesen"
– "Wohngebiet Alte Kaute".

Der rechtskräftige Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gunderslache" sieht eine Weiterführung des Grüngürtels über den Hambach hinaus an den Jochimsee vor.

Im Rahmen des Hessentages 2004 wird die Ausstellung "Natur auf der Spur" auf einer Fläche des Grünzuges südlich der Lorscher Straße durchgeführt.

Beeinträchtigt ist der Verlauf des Grünzuges an folgenden Stellen:

– Im Bebauungsplan ,,Nördlich und südlich der Lorscher Straße" ist eine Baufläche ausgewiesen, die einer künftigen Sporthalle zur Verfügung stehen soll, ausgewiesen. Die Baufläche liegt zu ca. 1/3 innerhalb der im FNP 1981 dargestellten Grünzugsfläche. Dies ist in so fern vertretbar, als daß Sportflächen im Grünzug ausdrücklich gewollt sind und der FNP 1981 für diesen Teilbereich des Grüngürtels bereits ein Hallenbad vorsah.

– Westlich der Straße der Heimkehrer wurde der Kindergarten "Buntspecht" gebaut, der im Grünzug laut FNP-Darstellung liegt. Es ist heutzutage nicht mehr sinnvolI, einen voll erschlossenen Straßenabschnitt im innerstädtischen Siedlungsbereich nur einseitig zu bebauen. Baurechtlich wurde die Möglichkeit geschaffen, den Bereich zwischen der Heinrich-Heine-Straße und dem Weg "In der Lahrbach" gemäß § 34 BauSS zu bebauen. In der Fortschreibung des FNPs wird der Grünzug um eine Bebauungstiefe zurückweichen müssen.

Es wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen nördlichen Anbau an die heutige Halle "Sportpark" gegenüber des "toom-Marktes" geschaffen. Der dabei erfolgte Eingriff in den innerstädtischen Grünzug wurde ausgeglichen (?), in dem nördlich der Mozartstraße eine dortige Fläche dem Grünzug zugeschlagen und planungsrechtlich gesichert wurde.

– Entgegen der Darstellungen im FNP von 1970 wurde zwischen 1976 und 1978 der nördliche Bereich der Mozartstraße (Verlängerung der heutigen Willy-Brandt-Straße) auf Grundlage des § 34 Bau-GB bebaut und der Grünzug unterbrochen. Ähnlich wie für den Kindergarten "Buntspecht" geschildert handelt es sich auch hier um einen Baulückenschluss. Die neu entstandene städtebauliche Situation wurde in den FNP 1981 aufgenommen.

Ergänzend zu den geschilderten geplanten bzw. durchgeführten Errichtungen von Sportanlagen sei angemerkt, daß Sport- und Freizeitanlagen im Grünzug ausdrücklich gewollt waren, um seine Attraktivität und Akzeptanz zu steigern.

Umgangssprachlich ist häufig vom "Grünzug vom Bruchsee zum Jochimsee" die Rede. In diesem Zusammenhang wird häufig zum Ausdruck gebracht, es seien Teile des Grünzugs durch Bebauung verloren. Die Fortführung des Grünzuges vom Stadtbach zum Bruchsee erfolgte jedoch zunächst nicht, da südlich des Stadtbachs keine Annäherung von Wohnen und Gewerbe planerisch vorgesehen war, sondern hier zunächst Sonderbauflächen wie ein Sportplatz (laut FNP 1970) und dem Krankenhaus (FNP 1981) geplant waren. Heute existiert dagegen eine fußläufige Verbindung zwischen dem Stadtbach/Regenrückhaltebecken Mozartstraße und dem Bruchsee.

Die Ausführungen verdeutlichen, daß der innerstädtische Grünzug in den Bauleit= planungen der Stadt Heppenheim weitgehende planungsrechtliche Berücksichtigung gefunden hat. Durch die Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen für die betreffenden Teilbereichen der Bebauungspläne ist dessen Erhalt gesichert. (?)

(Obermayr) Bürgermeister